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im aussenhandel
Anwendung der Kontrolldokumente
• Gemäß der maßgeblichen Gesetzesgebungen Feststellung, dass die
Firma, welche sich auf dem Antrag für das Kontrolldokument befinden
muss, ein Kontrolldokument benötigt
• Feststellung der für den Antrag nötigen Dokumente und die Mitteilung
an die Firma.
• Abgabe der nötigen Dokumente an die maßgeblichen Beantragungsbehörden.
• Aufnahme der Verbindungen mit den maßgeblichen Autoritäten.
• Mitteilung der von den maßgeblichen Behörden verlangten übrigen
Dokumente/Informationen An die Firma, welche den Antrag stellt.
• Übernahme der verlangten Dokumente/Informationen (falls vorhanden)
von der Firma, welche den Antrag stellt, und Abgabe an die zuständigen
Beantragungsbehörden.
• Erhalt des Antragsergebnisses (Kontrolldokument) und Weitergabe
an die Firma, welche den Antrag stellt.
Einholung
des Konformitätsdokuments des Generaldirektorats für Erdölangelegenheiten
• Mitteilung der GTIP Codes an die Firma für diejenigen
Produkte, welche der Bewertung über die Einfuhrkonformität unterliegen
(Mitteilung über Befreiungen und Ausnahmen). Diese Bewertung wird
durch das Generaldirektorat für Erdölangelegenheiten (PÝGM) durchgeführt.
• Vorbereitung der betreffenden Antragsformulare für den beim PÝGM
zu stellenden Antrag
• Stellung des Antrages beim PÝGM zusammen mit den Antragsformularen.
• Aufnahme der Verbindungen mit den maßgeblichen Autoritäten.
• Mitteilung der von den maßgeblichen Behörden verlangten übrigen
Dokumente/Informationen An die Firma, welche den Antrag stellt (falls
vorhanden)
• Übernahme der verlangten Dokumente/Informationen von der Firma,
welche den Antrag stellt, und Abgabe an die zuständigen Beantragungsbehörden.
• Erhalt des Antragsergebnisses (PÝGM Konformitätsdokument) von
der zuständigen Beantragungsbehörde und Weitergabe an die firm,
welche den Antrag stellt.
Einholung
des Konformitätsdokuments der Institution für Atomenergie
• Mitteilung der GTIP Codes an die Firma für diejenigen Produkte,
welche der Bewertung über die Einfuhrkonformität unterliegen (Mitteilung
über Befreiungen und ausnahmen). Diese Bewertung wird durch die
Institution für Atomenergie (AEK)durchgeführt.
• Vorbereitung der betreffenden Antragsformulare für den beim AEK
zu stellenden antrag
• Stellung des Antrages beim AEK zusammen mit den Antragsformularen.
• Aufnahme der Verbindungen mit den maßgeblichen Autoritäten.
• Mitteilung der von den maßgeblichen Behörden verlangten übrigen
Dokumente/Informationen an die Firma, welche den Antrag stellt (falls
vorhanden).
• Übernahme der verlangten Dokumente/Informationen von der Firma,
welche den Antrag stellt, und Abgabe an die zuständigen Beantragungsbehörden.
• Erhalt des Antragsergebnisses (AEK Konformitätsdokument) von der
Zuständigen Beantragungsbehörde und Weitergabe an die Firma, welche
den Antrag stellt.
Einholung
des Konformitätsdokuments des Generaldirektorats des Polizeipräsidiums
• Mitteilung der GTIP Codes an die Firma für diejenigen Produkte,
welche der Bewertung über die Einfuhrkonformität unterliegen (Mitteilung
über Befreiungen und Ausnahmen). diese Bewertung wird durch das
Generaldirektorat des Polizeipräsidiums (EGM) durchgeführt.
• Vorbereitung der betreffenden Antragsformulare für den beim EGM
zu stellenden Antrag
• Stellung des Antrages beim EGM zusammen mit den Antragsformularen.
• Aufnahme der Verbindungen mit den maßgeblichen Autoritäten.
• Mitteilung der von den maßgeblichen Behörden verlangten übrigen
Dokumente/Informationen an die Firma, welche den Antrag stellt (falls
vorhanden)
• Übernahme der verlangten Dokumente/Informationen von der Firma,
welche den Antrag stellt, und Abgabe an die zuständigen Beantragungsbehörden.
• erhalt des Antragsergebnisses (EGM Konformitätsdokument) von der
zuständigen Beantragungsbehörde und Weitergabe an die Firma, welche
den Antrag stellt.
Einholung
des Konformitätsdokuments des Generaldirektorats für Straßenverkehr
• Mitteilung der GTIP Codes an die Firma für diejenigen Produkte,
welche der Bewertung über die Einfuhrkonformität unterliegen (Mitteilung
über Befreiungen und ausnahmen). diese Bewertung wird durch das
Generaldirektorat für Straßenverkehr (KGM) durchgeführt.
• Vorbereitung der betreffenden Antragsformulare für den beim KGM
zu stellenden Antrag
• Stellung des Antrages beim KGM zusammen mit den Antragsformularen.
• Aufnahme der Verbindungen mit den maßgeblichen Autoritäten.
• Mitteilung der von den maßgeblichen Behörden verlangten übrigen
Dokumente/Informationen an die firm, welche den antrag stellt (falls
vorhanden)
• Übernahme der verlangten Dokumente/Informationen von der Firma,
welche den Antrag stellt, und Abgabe an die zuständigen Beantragungsbehörden.
• Erhalt des Antragsergebnisses (KGM Konformitätsdokument) von der
zuständigen Beantragungsbehörde und Weitergabe an die firm, welche
den Antrag stellt.
Einholung
des Konformitätsdokuments des Instituts für türkische normen
• Mitteilung der GTÝP Codes an die firm für diejenigen Produkte,
welche der Bewertung über die Einfuhrkonformität unterliegen (Mitteilung
über Befreiungen und ausnahmen). diese Bewertung wird durch das
Institut für türkische normen (TSE) durchgeführt.
• Ausfüllung des betreffenden Antragsformulars, mit welchem ein
Antrag beim TSE gestellt werden soll (Eintragung der Informationen
bezüglich der importierenden Firma und der importierten Produkte
in das Formular).
• Mitteilung der Zusatzformulare für den Antrag an die Firma :
Fotokopie der Rechnung oder
Proforma-Rechnung
Abschrift des Unterschriftenzirkulars
oder der Vollmacht
• eines der unten genannten Dokumente:
offiziell bestätigte Zollerklärung
Zollagier-Erklärung
zusammengefasste Erklärung
Beförderungsdokument (Konnossement,
CMR Dokument, TIR Zeugnis u.a.)
• Stellung des Antrages bei der zuständigen TSE-Vertretung mit
den Antragformularen und den Zusatzformularen.
• Aufnahme der Verbindungen mit den maßgeblichen Autoritäten.
• Mitteilung der von den maßgeblichen Behörden verlangten übrigen
Dokumente/Informationen an die Firma, welche den Antrag stellt (falls
vorhanden).
• Übernahme der verlangten Dokumente/Informationen von der Firma,
welche den Antrag stellt, und Abgabe an die zuständigen Beantragungsbehörden.
• Erhalt des Antragsergebnisses (TSE Konformitätsdokument) von der
zuständigen Beantragungsbehörde und Weitergabe an die Firma, welche
den Antrag stellt.
Einholung
des Bewilligungsdokuments des Telekommunikationsausschusses
• Abgabe der nötigen Dokumente bei den maßgeblichen Antragsbehörden
• Aufnahme der verbindjungen mit den maßgeblichen Autoritäten.
• Mitteilung der von den maßgeblichen Behörden verlangten übrigen
Dokumente/Informationen an die Firma, welche den Antrag stellt (falls
vorhanden)
• Übernahme der verlangten Dokumente/Informationen von der Firma,
welche den Antrag stellt, und Abgabe an die zuständigen Beantragungsbehörden.
• Erhalt des Antragsergebnisses von der zuständigen Beantragungsbehörde
und Weitergabe an die Firma, welche den Antrag stellt.
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